Du bist am Arbeiten und teamst einen Gruppenleiter*innengrundkurs oder fährst im Sommer als ehrenamtliche*r Gruppenleiter*in mit in ein Zeltlager? Wie sieht es in dieser Zeit mit deinem Verdienst (Gehalt/Lohn) aus?
Ehrenamtliche, die durch ihren Arbeitgeber Sonderurlaub ohne Lohnfortzahlung genehmigt bekommen und geprüft haben, dass sie keinen Urlaub mit Lohnfortzahlung oder sonstige Freistellungen erhalten, können sich die durch die Jugend(verbands)arbeit entstehenden Defizite erstatten lassen. Prüft also bevor du hier startest zunächst, ob euer Arbeitgeber euch Sonderurlaub MIT Lohnfortzahlung gewährt.
Du bekommst für die Zeit des Zeltlagers kein Geld von deinem Arbeitgeber? Dann möchten wir dich unterstützen zu schauen, wo du das fehlende Geld erstattet bekommen kannst.
Alle Ehrenamtlichen die keine Lohnfortzahlung während ihres Sonderurlaubs für eine Maßnahme der Jugendarbeit erhalten, können Verdienstausfall beantragen. Wir in der BDKJ-Niedersachsen prüfen eure Anträge auf Verdienstausfall nach den Vorgaben, die wir von der Landesebene bekommen und Vorgaben die wir als BDKJ für eine faire Verteilung eingeführt haben. Nach voranmeldung über dieses Formulatr teilen wir dann das Geld zu, bis der Fördertopf leer ist!
Bespreche als erstes mit deinem Arbeitgeber für wie viele Tage du Sonderurlaub bekommst und welcher Lohn dir in dieser Zeit nicht ausgezahlt wird!
Dann schau noch einam auf die folgenden Bedingungen bevor du mit der Antragstellung startest !
1. Der Verdienstausfall muss mindestens 4 Wochen vor der Masnahme über dieses Formular vorangemeldet werden! Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
2. Voraussetzung für die Förderung ist eine gültige Juleica zum Zeitpunkt der Maßnahme.
3. Förderungsfähig sind alle,bis zur Vollendung des 27 Lebensjahres zum Zeitpunkt der Maßnahme.
4. Es gibt für max. 8 Werktage (in der Regel Montag bis Freitag) eine Förderung von max. 70€ am Tag (die genaue Summe errechnet sich anhand des in der praxis ausbleibenden Lohnes).
5. Anmeldungen können jeweils ab dem 01.01. für das laufende Jahr gestellt werden. Mitglieder von Jugendverbänden oder Maßnahmen die im Rahmen der verbandlichen Jubgendarbeit angeboten werden, werden bei einer Anmeldung vor dem 31.03. des Jahres bevorzugt. Ab dem 01.04. werden alle Anträge von sonstigen Maßnahmen und ab diesem Zeitpunkt gestellte Anträge nach Eingangsdatum der Voranmeldung berücksichtigt und bearbeitet.
Ist alles geklärt?
Dann geht es mit dem Klick auf Weiter Los mit der Anmeldung auf Verdienstausfall!
In dieser Umfrage sind 27 Fragen enthalten.